Informationen für Apotheken

Um eine oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.

In einer Apotheke werden Arzneimittel und Medizinprodukte verkauft, geprüft und hergestellt. Neben Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch „apothekenübliche Artikel“ wie z.B. kosmetische Mittel und weitere Waren, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern. Zudem ist es die Hauptaufgabe des Apothekers und des pharmazeutischen Apothekenpersonals, Patienten zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken.

Weitere Informationen und Vordrucke zu den Themen Apothekenbetriebserlaubnis sowie Versandhandelserlaubnis stehen Ihnen unten zur Verfügung.


Merkblätter:


Ansprechpersonen

Frau Silke Schmidt
Telefon: 02261 88-5332
Fax: 02261 88-972-8332
E-Mail: silke.schmidt@obk.de

Frau Teresa Mendoza Jiménez
Telefon: 02261 88-5331
Fax: 02261 88-972-5331
E-Mail: teresa.mendoza@obk.de



Letzte Änderung: 15. April 2024