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Informationen für Apotheken
Um eine oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.
In einer Apotheke werden Arzneimittel und Medizinprodukte verkauft, geprüft und hergestellt. Neben Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch „apothekenübliche Artikel“ wie z.B. kosmetische Mittel und weitere Waren, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern. Zudem ist es die Hauptaufgabe des Apothekers und des pharmazeutischen Apothekenpersonals, Patienten zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken.
Weitere Informationen und Vordrucke zu den Themen Apothekenbetriebserlaubnis sowie Versandhandelserlaubnis stehen Ihnen unten zur Verfügung.
Merkblätter:
- Merkblatt Apothekenbetriebserlaubnis
- Merkblatt Apothekenbetriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke
- Merkblatt Apothekenbetriebserlaubnis für mehrere Apotheken
- Merkblatt Verwaltung einer Apotheke
- Merkblatt Großhandelserlaubnis im Rahmen einer Apothekenbetriebserlaubnis
- Merkblatt Heimversorgungsvertrag
- Merkblatt Verblisterung
- Merkblatt Versandhandelserlaubnis
- Merkblatt Filialleiterwechsel
- Merkblatt Apothekenschließung
- Informationsblatt zu § 75 Abs. 2 und Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)
Ansprechpersonen
Frau Silke Schmidt
Telefon: 02261 88-5332
Fax: 02261 88-972-8332
E-Mail: silke.schmidt@obk.de
Frau Teresa Mendoza Jiménez
Telefon: 02261 88-5331
Fax: 02261 88-972-5331
E-Mail: teresa.mendoza@obk.de
Letzte Änderung: 15. April 2024