Abschluss öffenl.-rechtl. Vereinbarung Kreis/Waldbröl u. Wipperfürth

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Der Oberbergische Kreis hat mit den Städten Waldbröl und Wipperfürth öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am 17.12.2004 gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und die Genehmigung am 27.12.2004 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind seit dem 28.12.2004 in Kraft.

Oberbergischer Kreis Gummersbach, 11.01.2005
Der Landrat

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

Veröffentlichungsdatum: