Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

BODENRICHTWERTKARTE VON GRUNDSTÜCKEN

 
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gem. § 196 (1) Baugesetzbuch und gem. § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 1./2.02.2005 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwertkarten liegen gem. § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Zeit vom 21.03.2005 bis einschließlich 22.04.2005 in den Räumen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

 
Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer U2-20 im 2. Untergeschoss.

Gummersbach, den 23.02.2005

gez.: Gülicher
Vorsitzender

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