Aufstellung Landschaftsplan Nr. 8 "Hückeswagen"

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Aufstellung Landschaftsplan Nr. 8 „Hückeswagen“
Offenlegung gem. § 27 c Landschaftsgesetz NW

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 die Offenlegung für den Landschaftsplan Nr. 8 „Hückeswagen“ gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW in der derzeit rechtskräftigen Fassung beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf in Text und Karte für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans ist identisch mit dem Gebiet der Stadt Hückeswagen.
Die nachfolgenden Links führen zu den Karten (DGK: © Landesvermessungsamt NRW Nr. 1317/2002) bzw. zum Text des Landschaftsplan Nr. 8 „Hückeswagen“:

Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 8 „Hückeswagen“ wird in der Zeit

von Montag, 30.05.2005
bis einschließlich Freitag, 15.07.2005

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 34, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.O4, Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung, in 51643 Gummersbach, während der üblichen Öffnungszeiten gemäß § 27 ff Landschaftsgesetz NW zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Neben dem förmlichen Verfahren der Offenlegung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 8 „Hückeswagen“ im Rathaus der Stadt Hückeswagen in 42499 Hückeswagen, Auf´m Schloss 1, in der Zeit

von Montag, 30.05.2005
bis einschließlich Freitag, 15.07.2005

während der dort üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht dargelegt.

Zusätzlich wird

am 02.06.2005, 16.06.2005 und 23.06.2005
(jeweils donnerstags) von 12:30 h bis 18:00 h

im Bürgerbüro der Stadt Hückeswagen, in 42499 Hückeswagen, Etapler Platz 42, ein Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.

Schließlich findet

am Dienstag, 14.06.2005 um 20:00 h

im Rathaus in 42499 Hückeswagen, Auf´m Schloss 1, großer Sitzungssaal, ein Erörterungstermin statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 8 „Hückeswagen“ betroffen sind.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung –, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach, zu richten.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Gummersbach, den 27.05.2005

Oberbergischer Kreis

Hagen Jobi
Landrat


Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung zur erneuten Offenlegung der Änderung des Landschaftsplan Nr. 8 "Hückeswagen" vom 27.05.2005 wird hiermit geändert.

Änderungsgegenstand ist die um zwei Wochen bis einschließlich 15.07.2005 verlängerte Frist zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Landschaftsplanänderung.

Gummersbach, den 03.06.2005

Oberbergischer Kreis

Hagen Jobi
Landrat

Veröffentlichungsdatum: