Öffentlich-rechtl. Vereinbarung Gemeinde Nuembrecht-Ruppichteroth

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Zustimmung

Hiermit stimme ich als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober 1979 (GV . NRW. S. 621/SGV NW 202), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 04. April 2005 (GV.NRW. S. 274), der von der Gemeinde Nümbrecht und der Gemeinde Ruppichteroth geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

Zu § 8 der Vereinbarung wird besonders darauf hingewiesen, dass gem. § 29 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GkG ausschließlich der Oberbergischen Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) für die Genehmiung der Vereinbarung zuständig ist.

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