Umweltverträglichkeitsprüfung

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Wappen des Oberbergischen Kreises 

Oberbergische Kreis
Der Landrat
Az: 6730-52-7.1.e.2/9.36.2-4-G03/08-PaS

 

Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350) in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. III/ FNA 2129-20) wird hiermit folgendes bekannt gegeben:

Herr Heinz Raffelsieper aus 51688 Wipperfürth, Wegerhof 11 beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Stallanlage zur Intensivtierhaltung bzw. -aufzucht von 765 Rindern bzw. Milchkühen.

Sie soll auf dem Gelände der bestehenden Hofstelle am Standort Wegerhof 11 in 51688 Wipperfürth, Rechts- und Hochwert 2597840 / 5663590 errichtet werden

Das Projekt bedarf als Anlage nach Nr. 7.1 e), Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach BImSchG, sowie nach Anlage 1, Ziffer 7.5.2 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG- vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350 / FNA-Nr. 2129-20) grundsätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP-.

Gemäß § 3 a UVPG hat die zuständige Behörde für das Vorhaben zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Aufgrund der o. g. Voraussetzungen wurde gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG bei diesem Vorhaben (nach Ziffer 7.5.2) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
Es ist nur dann eine UVP erforderlich, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der im UVPG Anlage 2 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (Screening). Das Ergebnis dieser Prüfung ist gemäß § 3 a Satz 2 UVPG bekannt zu geben.

Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Projekt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen wird.

Gummersbach, den 01.08.2008

Lutz Bodin
 - Amtsleiter -
 

 

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