Umweltverträglichkeitsprüfung Gummersbach-Herreshagen

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Die Abbildung zeigt das Wappen des Oberbergischen Kreises.

Umweltverträglichkeitsprüfung
Errichtung und Betrieb eines Kesselhauses in Gummersbach-Herreshagen
Az: 67/30-12-G-03/2008-PV

Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung und den Betrieb eines Kesselhauses

Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350) in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. III/ FNA 2129-20) wird hiermit Folgendes bekannt gegeben:

Die Firma ABUS Kransysteme GmbH, Sonnenweg 1, 51647 Gummersbach, beantragt nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb eines Kesselhauses mit einer Heizanlage zur Erzeugung von Warmwasser durch den Einsatz von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von 2 MW in Gummersbach-Herreshagen, Gewerbepark Sonnenberg, Gemarkung Strombach, Flur 3, Flurstück 40.

Die Errichtung und der Betrieb der Heizanlage bedarf nach Ziffer 1.2, Spalte 2 a) des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach § 4 BImSchG. Darüber hinaus ist nach § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die nach Ziffer 1.1.5 der Anlage 1 zum UVPG geforderte standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass durch das geplante Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.

Die standortbezogene Vorprüfung für das o. g. Vorhaben wurde gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann.

Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit gemäß § 3 a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.


Gummersbach, den 29.09.2008

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

 

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