Endgültiges Ergebnis der Kreistags- und Landratswahl 2009

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Wappen des Oberbergischen Kreises 

Endgültiges Ergebnis der
Kreistags - und Landratswahl
im Oberbergischen Kreis am 30.08.2009

 

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2009 das endgültige Ergebnis PDF-Logoder Kreistags- und Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 30.08.2009 festgestellt, das hiermit gem. § 35 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509/SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 372) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08 1993 (GV. NRW S. 592, ber. S. 967 und S. 1262), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 03.07.2009 (GV. NRW. 2009 S. 372), öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet der Annahme oder Ablehnung der Wahl durch den Bewerber.

Gegen die Gültigkeit der Wahl können gem. § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an
    der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Kreiswahlleiter, Kreishaus, Moltkestraße 42, 51643
Gummersbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Gummersbach, den 16.09.2009

Jochen Hagt
Kreiswahlleiter

Veröffentlichungsdatum: