Jägerprüfung 2011

Öffentliche Bekanntmachung

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Jägerprüfung 2011

 

Die Jägerprüfung 2011 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises findet an folgenden Tagen statt:

  1. Schriftliche Prüfung am Montag, den 02. Mai 2011, 15:00 Uhr
  2. Schießprüfung am Dienstag, den 03. Mai 2011, ab 9:00 Uhr
  3. Mündliche Prüfung ab Mittwoch, den 04. Mai 2011, ab 8:00 Uhr.

Prüfungsort zu B. und C. ist jeweils auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. in Gummersbach-Talbecke. Der Ort der schriftlichen Prüfung wird im Rahmen der Zulassung bekannt gegeben.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten. Dem Antrag beizufügen ist

  1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.

Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.

gez.
Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-

Telefon 02261 88-3206 oder 88-3243
Fax 02261 88-3210

 

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