Bericht gemäß Artikel 7 Abs. 1 VO (EG)

Öffentliche Bekanntmachung

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Bericht des Oberbergischen Kreises
gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007
für das Jahr 2010

Die den Betreibern eines öffentlichen Dienstes für das Kalenderjahr 2010 gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Gebiet des Oberbergischen Kreises betreffen ausschließlich den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es handelt sich im Einzelnen um

  1. Betrauung der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft AG gem. den „Altmark-Trans-Kriterien“
    Die Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG (OVAG) erhält gem. § 7 Abs. 1 der vertraglichen Vereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis als angemessenen Ausgleich für die nicht durch Beförderungsentgelte, Zuwendungen gem. § 45 a PBefG (seit 2011: § 11 a Abs 2 ÖPNVG) und §§ 145 ff. SGB IX sowie sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gedeckten Mehrkosten, die ihr aus der Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach § 3 des Vertrages erwachsen, einen Zuschuss, der gem. den vom EUGH in seinem Urteil vom 24.07.2003 in der Rechtssache „Altmark Trans“ aufgestellten vier Kriterien ermit-telt worden ist. Der Zuschuss beläuft sich für das Kalenderjahr 2010 auf 684.000,00 €.
  2. Weiterleitung von Finanzmitteln gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in Verbindung mit der diesbezüglichen Förderrichtlinie des Oberbergischen Kreises in der Bekanntmachung vom 19.12.2009
Verkehrsunternehmen Betrag Wagen-km im Oberbergischen Kreis 2009
H. Ochsenbrücher GmbH 3.438,64 € 44.774
Oberbergische Verkehrsgesellschaft AG 754.488,44 € 6.146.357
Regionalverkehr Köln GmbH 14.276,41 € 124.925
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH 14.764,27 € 115.995
Stadtwerke Remscheid GmbH 9.135,25 € 63.800
Insgesamt 796.085,01 € 6.495.851

Der Oberbergische Kreis gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der aktuellen Richtlinie im Wege der Qualitätsförderung. Die Zuwendungen können für die Sicherstellung und Förderung eines qualitativ und quantitativ angemessenen ÖPNV-Angebots im Kreisgebiet innerhalb folgender Bereiche gewährt werden:

•  Leistungsangebot
•  Fahrplanstabilität
•  Service
•  Sicherheit
•  Fahrzeugausstattung/Anforderungen an Linienbusse
•  Sauberkeit
•  Umweltstandards für Linienbusse
•  Modernität der Linienbusse
•  Information
•  Vertrieb

  1. Die Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Oberbergischen Kreis wurden seitens der bezuschussten Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Der Mitteleinsatz erfolgte entsprechend den Bestimmungen der Zuwendungsbescheide. Hierbei wurden die festgesetzten Qualitätsstandards eingehalten.

Gummersbach, 21.12.2011

gez.
Hagen Jobi
Landrat

 

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