Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Heilpraktikererlaubnis

Öffentliche Bekanntmachung

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Hinweisbekanntmachung

 

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV.NRW Seite 621) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Düsseldorf über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 49 vom 15.12.2011PDF-Logoöffentlich bekannt gemacht worden ist.


Gummersbach, den 20.01.2012

 

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

Veröffentlichungsdatum: