Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2013

Öffentliche Bekanntmachung

Wappen Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2013

Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß
§ 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertsitzungen zum Stichtag 01.01.2013 haben am 13.02. und 14.02.2013 stattgefunden.
Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse http://www.borisplus.nrw.de/ oder http://rio.obk.de/ eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss.

Gummersbach, den 25.02.2013
gez. Gülicher
Vorsitzender

  

Veröffentlichungsdatum: 13.03.2013