Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 25.05.2014 stattfindende Kreistagswahl im Oberbergischen Kreis

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
am 25.05.2014 stattfindende Kreistagswahl im Oberbergischen Kreis

 

Gemäß §§ 24 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NW. S. 592, 967), zuletzt geändert durch die 10. Änderungsverordnung vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300, 394), in Kraft getreten am 12. Juli 2011, fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Oberbergischen Kreises in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten auf.

Hierzu weise ich auf folgendes hin:

1. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens

Montag, den 07. April 2014, 18.00 Uhr

beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Gummersbach, Kreishaus, Moltkestr. 42, 1. Etage, Zimmer 1-08, einzureichen (§ 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes - KWahlG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), in Kraft getreten am 27. April 2013.

Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 07.04.2014 eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

2. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2013 die Einteilung der Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Einteilung wurde vom 09. Oktober 2013 bis 17. Oktober 2013 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Kreishauses unter gleichzeitigem Hinweis auf die Einsichtnahmemöglichkeit im Kreiswahlbüro sowie im Internet des Oberbergischen Kreises öffentlich bekannt gemacht (§ 6 KWahlG i.V.m. § 3 Nr. 2 und § 83 Abs. 4 KWahlO). Sie kann im Übrigen nach wie vor während der Servicezeiten der Kreisverwaltung (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Kreiswahlbüro, Kreishaus, Moltkestr. 42, 1. Etage, Zimmer 1-08, sowie im Internetangebot des Oberbergischen Kreises eingesehen werden.

3. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag des Oberbergischen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen

a) in Wahlbezirken von 5.000 bis 10.000 Einwohnern von 10 Wahlberechtigten und in Wahlbezirken von mehr als 10.000 Einwohnern von 20 Wahlberechtigten des Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, es sei denn, dass sie in der zu wählenden Vertretung einen Sitz aufgrund eines Wahlvorschlages haben, in dem sie als Einzelbewerber benannt waren und der Wahlvorschlag von ihnen selbst unterzeichnet ist (§ 15 Abs. 2 KWahlG),

b) für die Reserveliste von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 16 Abs. 1 KWahlG),

4. Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke (§ 79 KWahlO) werden im Kreiswahlbüro, Kreishaus, 1. Etage, Zimmer 1-08, bereitgehalten.

5. Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige wählbar (§ 12 KWahlG).


Gummersbach, den 26.10.2013

gez.

Hagen Jobi
-Kreiswahlleiter-

 

Veröffentlichungsdatum: 24.10.2013