Ersatzbestimmung eines Vertreters / einer Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung eines Vertreters / einer Vertreterin im Kreistag
des Oberbergischen Kreises

 

Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Michael Lang - Mitglied der DIE LINKE-Kreistagsfraktion – wohnhaft: Neue Str. 1, 51709 Marienheide, hat am 12.03.2015 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass es mit Wirkung ab dem 01.04.2015 auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Ingeborg Mohr-Simeonidis, Unter der Helle 8, 51580 Reichshof nach der Reserveliste der DIE LINKE als Nachfolgerin von Herrn Lang in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Frau Mohr-Simeonidis hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
• die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

Gummersbach, 27.03.2015
gez.
Hagen Jobi
-Kreiswahlleiter-

 

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2015