Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS)

Öffentliche Bekanntmachung

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Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren (AGewiS)

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.06.2015 die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) gemäß § 4 b) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) festgestellt. Dem Betriebsausschuss wurde gemäß § 4 c) EigVO NRW uneingeschränkt Entlastung erteilt. Die nachfolgende Eröffnungsbilanz wird hiermit gem. § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) öffentlich bekannt gemacht.

Grafik AGewisS - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) des Oberbergischen Kreises. Zur Durchführung der Prüfung der Eröffnungsbilanz der AGewiS zum 01.01.2014 hat sich die GPA NRW der Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG bedient. Diese hat mit Datum vom 20.01.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der abschließende Vermerk der GPA NRW wird hiermit veröffentlicht.


Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW i. V. m. § 9 Abs. 1 EigVO gesetzlicher Prüfer der Eröffnungsbilanz des Betriebes Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS). Zur Durchführung der Eröffnungsbilanzprüfung zum 01.01.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.
Diese hat mit Datum vom 20.01.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren

Wir haben die Eröffnungsbilanz der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, Gummersbach, auf den Stichtag 1. Januar 2014 nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Eröffnungsbilanzprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen interner Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandter Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und vermittelt insgesamt ein zutreffende: Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 16.06.2015
GPA NRW
Im Auftrag

Wilma Wiegand
 

Die Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 können während den Öffnungszeiten bei der AGewiS, Steinmüllerallee 11 in 51643 Gummersbach, eingesehen werden und ist unter der Adresse www.agewis.de im Internet verfügbar.

Gummersbach, den 29.06.2015
 

gez.
Hagen Jobi
Landrat
 

Veröffentlichungsdatum: 07.07.2015