Ersatzbestimmung einer Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung einer Vertreterin im Kreistag
des Oberbergischen Kreises


Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Christel Kirsch ist am 19.08.2016 verstorben.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Monika Bourtscheidt, Diezenkausener Str. 2, 51545 Waldbröl nach der Reserveliste der SPD in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Frau Bourtscheidt hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

Gummersbach, 05.09.2016

gez.

Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 06.09.2016