Fischerprüfung 2 0 1 8

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2 0 1 8

 

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 19. März 2018 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 19. Februar 2018 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.

Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

 

Der Landrat

- Untere Fischereibehörde –

Im Auftrag

gez. M. Schmidt

Telefon 02261 / 883206

Fax 02261 / 883210

Email amt32@obk.de

Veröffentlichungsdatum: 12.01.2018