16.04.2002: Umschreibung der alten Fahrerlaubnisklasse 2

Oberbergischer Kreis. Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass es nach der Fahrerlaubnisverordnung folgende Möglichkeiten für Führerscheininhaber gibt, die alte Fahrerlaubnis Klasse 2 in die neuen Klassen C/CE umschreiben zu lassen:
  • Führerscheininhaber, die bis zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet hatten, können ohne eine erneute theoretische und praktische Prüfung ihre alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 auf die neuen Klassen C/CE nur noch bis zum 31.12.2002 (Ausschlussfrist) umschreiben lassen. Für diese Umschreibung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand bezogen auf die Fahrtauglichkeit und einer Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung erforderlich. Die neue Klasse C/CE gilt dann ohne weitere zeitliche Beschränkung.

  • bei Führerscheininhabern, die ab dem 01.01.2000 ihr 50. Lebensjahr vollenden, ist eine Umschreibung der alten Fahrerlaubnis der Klasse 2 auf die neuen Klassen C/CE nur noch längstens zwei Jahre nach vollendetem 50. Lebensjahr möglich. Für diese Umschreibung ist ebenfalls die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und einer Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung vorzulegen.

Nach Ablauf der o.a. Fristen ist dann zur Weiterführung der neuen Klasse C/CE (alte Klasse 2) eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Informationen über die Möglichkeiten der Umschreibung der alten Fahrerlaubnisklasse 2 auf die neuen Klassen C/CE gibt das Straßenverkehrsamt unter der Telefonnummer 02261/88-3617.


Letzte Änderung: 16. April 2002