24.02.2003: Fortbildungsseminar der Betreuungsstelle und Volkshochschule

Oberbergischer Kreis. Der stellvertretende Landrat des Oberbergischen Kreises, Hagen Jobi MdL, hat am 19.02.2003 folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern des ersten Fortbildungsseminars der Volkshochschule des Oberbergischen Kreises (KVHS) zum Thema „Betreuungsrecht“ die Zertifikate überreicht:
  • Herr Wolfgang Eckes, Wiehl
  • Frau Brigitte Fischer, Bergneustadt
  • Frau Anke Groß, Wiehl
  • Frau Helena Hodl, Bergneustadt
  • Herr Peter Leisner, Wiehl
  • Herr Andreas Liehn, Lindlar
  • Frau Susanne Liehn, Lindlar
  • Herr Hans-Jürgen Loeser, Waldbröl
  • Frau Beate Mehler, Wiehl
  • Herr Wolfgang Peter, Wiehl
  • Frau Pia Rheinberg, Wipperfürth
  • Frau Angelika Rose, Morsbach
  • Frau Birgit Sülz, Engelskirchen
  • Herr Eckhardt Weber, Radevormwald
  • Herr Stefan Wessels, Nümbrecht
Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises bemüht sich seit Jahren, vor allem ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern Hilfe und Unterstützung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu geben. Rechtliche Betreuer werden als Berater und Vertreter sowohl für formale Angelegenheiten, z.B. Behördenangelegenheiten oder Vermögensangelegenheiten aber auch für höchstpersönliche Angelegenheiten, z.B. Sorge für die Gesundheit (Behandlungszustimmungen etc.), die Aufenthaltsbestimmung (Wohnung) und Heimangelegenheiten (sofern die zu betreuenden Heimbewohner sind) eingesetzt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bzw. den einschlägigen Vorschriften des Betreuungsrechts kann jedermann, egal welcher Qualifikation, ehrenamtlicher bzw. hauptberuflich tätiger Betreuer bzw. Betreuerin werden. Ein gesetzlich vorgegebenes Berufsbild existiert nicht. Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises bemüht sich vor diesem Hintergrund seit Jahren um Qualitätsförderung und -sicherung. Der gesetzliche Auftrag der Betreuungsstelle liegt u.a. darin, den Gerichten ein ausreichendes Angebot geeigneter Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt die Betreuungsstelle bei Personen, die als rechtliche Betreuerinnen bzw. Betreuer mit dem Ziel der freiberuflichen Tätigkeit an Gerichte zur Übernahme der Aufgabe empfohlen werden wollen, die Teilnahme an einem Basiskurs „Betreuungsrecht“ oder ersatzweise an Kursen mit gleichem Umfang und Inhalt als eine Mindestvoraussetzung vor.

Da es im Oberbergischen Kreis bisher keine entsprechenden Angebote gab (bisher bot die VHS Bergisch Land entsprechende Kurse an), aber der Bedarf im Oberbergischen Kreis immer größer wurde, wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsstelle und dem Fachseminar für Altenpflege der KVHS im September 2002 der erste Basiskurs „Betreuungsrecht“ begonnen. In 48 Unterrichtsstunden, verteilt auf 16 Abende wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtiges Grundwissen aus verschiedenen Fachdisziplinen vermittelt. Ein Team qualifizierter Referentinnen und Referenten gab Einblicke in die Bereiche, wie z.B. das Betreuungsgesetz, Sozial- und Verwaltungsrecht, Aktenführung und Organisation der Arbeit, Sozialmedizin, angewandte Psychologie und Gesprächsführung. Fallbeispiele aus der Betreuerpraxis und Lösungsmöglichkeiten wurden diskutiert.


Letzte Änderung: 24. Februar 2003