03.04.2003: Verbot für Geflügelausstellung wegen Geflügelpest

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der in den Niederlanden aufgetretenen Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen bis auf weiteres ein Verbot für Gefügelausstellungen gelte. Dies habe zur Folge, dass auch auf dem Vogelmarkt in Eckenhagen am Sonntag, dem 06.04.2003, kein Geflügel ausgestellt werden dürfe.

Am 1. März 2003 haben die niederländischen Behörden den Verdacht auf Ausbruch der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Seither wurden in den Niederlanden (bis zum 02.04.2003) etwa 8,6 Millionen Hühner, Puten und Enten getötet. In 153 Betrieben wurde das Virus nachgewiesen, weitere 43 Betriebe stehen unter Infektionsverdacht.

Die klassische Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Hühnern, Puten und anderen Geflügelarten (z. B. Enten, Gänsen, Wachteln, Tauben, Wildvögeln). Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Folge ist eine schnell auftretende schwere Allgemeinerkrankung. In der Regel sterben die erkrankten Tiere.


Letzte Änderung: 03. April 2003