26.05.2003: Schutzimpfung der Füchse gegen Tollwut

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass ab dem 26.05.2003 bis zum 30.05.2003 die zweite Impfaktion der Füchse gegen Tollwut durchgeführt wird. Zu diesem Zweck werden 10 Köder/qkm vom Flugzeug aus abgeworfen.

Die Impfköder, in denen sich jeweils ein verschlossener Impfstoffbehälter (Blister) befindet, sind braune, runde Scheiben mit einem Durchmesser von 4 cm und einer Höhe von 12 bis 14 mm. Die Impfstoffbehälter sind äußerlich als solche gekennzeichnet und erkennbar.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen. Das Veterinäramt weist deshalb nochmals nachdrücklich daraufhin, dass die ausgelegten Köder weder berührt oder gar eingesammelt werden dürfen, weil dadurch die Aufnahme der Köder durch den Fuchs beeinträchtigt wird.

Sollte dennoch jemand mit der Impfstoffflüssigkeit in Kontakt kommen, sind die Hände bzw. Körperteile, die mit dem Impfstoff in Berührung gekommen sind, gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. In solchen Fällen ist immer unverzüglich ein Arzt zu befragen, der dann entscheidet, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

Für weitergehende Informationen stehen das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261-883903 bzw. das Kreisgesundheitsamt unter der Telefonnummer 02261-885301 zur Verfügung.


Letzte Änderung: 26. Mai 2003