30.06.2003: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaft und dem Oberbergischen Kreis für den Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 Engelskirchen

Oberbergischer Kreis. In einer kleinen Feierstunde haben Landrat Hans-Leo Kausemann und Kreisdirektor Norbert Wolter sowie Vertreter der Landwirtschaft (Oberlandwirtschaftsrat Klaus Göllner, Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Oberberg,

Geschäftsführer Jochen Kemmann, Rheinischer Landwirtschaftsverband – Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis, stellvertretender Kreislandwirt Hans Stöcker) eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Landwirtschaft für den Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 – Engelskirchen - unterzeichnet.

Foto der Vertreter des Oberbergischen Kreises und der Landwirtschaftskammer Rheinland


(Foto Pressestelle Kreisverwaltung Gummersbach) v.l.n.r.
Geschäftsführer des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes-Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis, Jochen Kemmann,
Oberlandwirtschaftsrat Klaus Göllner, Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Oberberg,
stellvertretenden Kreislandwirt Hans Stöcker,
Landrat Hans-Leo Kausemann,
Kreisdirektor Norbert Wolter,
Uwe Stranz, Leiter des Amtes für Umwelt und Landschaftsentwicklung der Kreisverwaltung




Landrat Hans- Kausemann erklärte anlässlich der Unterzeichnung, dass der Landwirtschaft für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft schon immer eine besondere Bedeutung zugekommen sei. Sie habe durch jahrhundertelang praktizierte differenzierte Formen der Bewirtschaftung einen gegliederten abwechslungsreichen Charakter der Landschaft geschaffen. Die Landwirtschaft trage gleichermaßen sowohl Verantwortung für eine auf Dauer gesicherte Produktion hochwertiger Nahrungsmittel als auch für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Daraus leite sich ein sorgsamer und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit den verfügbaren Naturgütern ab.

Kreisdirektor Norbert Wolter wies darauf hin, dass Vertreter der Landwirtschaft und Mitarbeiter des Oberbergischen Kreises seit September 2002 intensive Gespräche geführt hätten mit dem Ziel, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, um die bisherige konstruktive Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Landschaftsplänen zwischen den Partnern auch auf eine schriftlich fixierte Basis zu stellen. Die Regelungen des gemeinsam abgestimmten Vereinbarungstextes gingen dabei über die ohnehin gesetzlich geforderten Verfahrens- und Beteiligungsschritte hinaus.

Die Kooperationsvereinbarung solle dazu beitragen, im Sinne einer allgemein akzeptierten und umsetzungsorientierten Landschaftsplanung die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Würdigung der Existenzsicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu verfolgen.

Da sich die einzelnen Landschaftspläne zum Teil stark von einander unterscheiden, sei keine generelle Kooperationsvereinbarung vorgesehen. Die Kooperationsvereinbarung zum derzeitig im Verfahren befindlichen Landschaftsplan Nr. 7 Engelskirchen könne jedoch als Muster für Folgevereinbarungen für die nächsten Landschaftspläne dienen.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung erklären der Oberbergische Kreis, die Kreisbauernschaft für den Oberbergischen Kreis e.V., der Kreislandwirt Willi Büchler und die Kreisstelle Oberberg der Landwirtschaftskammer Rheinland, bei der Aufstellung und Umsetzung des Landschaftsplanes Nr. 7 die jeweiligen Interessen des Vereinbarungspartners gegenseitig anzuerkennen und konstruktiv zusammenzuarbeiten.


Letzte Änderung: 30. Juni 2003