29.07.2003: Kreistagswahlen am 26.09.2004

Zahlenmäßige Festlegung der Kreiswahlbezirke in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden

Oberbergischer Kreis. Am Sonntag, dem 26.09.2004, finden von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen statt.

In Kreisen mit einer Bevölkerungszahl von mehr als 200.000 aber nicht über 300.000 Einwohnern, hierzu zählt auch der Oberbergische Kreis, sind insgesamt 54 Kreistagsmitglieder, davon 27 in Wahlbezirken, zu wählen.

Nach dem Kommunalwahlgesetz teilt der Kreiswahlausschuss den Oberbergischen Kreis in so viele Wahlbezirke ein, wie Kreistagsmitglieder in Wahlbezirken zu wählen sind.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29.07.2003 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Landrat Hans-Leo Kausemann – als ersten Schritt - folgende zahlenmäßige Festlegung der Kreiswahlbezirke in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beschlossen:

Stadt / Gemeinde
Anzahl der Kreiswahlbezirke
Bergneustadt
2
Engelskirchen
2
Gummersbach
5
Hückeswagen
2
Lindlar
2
Marienheide
1
Morsbach
1
Nümbrecht
2
Radevormwald
2
Reichshof
2
Waldbröl
2
Wiehl
2
Wipperfürth
2
Oberbergischer Kreis
27

Da die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch die Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden dürfen, ist für die genaue räumliche Abgrenzung der Kreiswahlbezirke die Kenntnis der Wahlbezirkseinteilung in den Gemeinden erforderlich. Die Wahlleiter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Bürgermeister) werden deshalb gebeten, eine genaue räumliche Abgrenzung der nunmehr in ihrem Gebiet zahlenmäßig feststehenden Kreiswahlbezirke vorzuschlagen.
Der Kreiswahlausschuss wird in einer weiteren Sitzung über die genaue räumliche Abgrenzung der Kreiswahlbezirke in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beschließen.

Nachdem die vom Kreiswahlausschuss beschlossene Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke öffentlich bekannt gemacht worden ist, können die Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Wahl in den Wahlbezirken von den Partein und Wählergruppen aufgestellt werden.


Letzte Änderung: 29. Juli 2003