19.03.2004: Reiten in der freien Landschaft und im Wald

Oberbergischer Kreis. Das Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises erinnert zu Beginn der Reitsaison 2004 die Reiter an die gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Reitpferden.

Nach dem Landschaftsgesetz NRW muss derjenige, der auf Wegen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Hat der Halter mehrere Pferde, mit denen er ausreitet, muss er so viele Kennzeichen erwerben, wie er für einen gleichzeitigen Ausritt mit Pferden benötigt.

Gültig wird das Kennzeichen durch jährlich zu erneuernde Aufkleber, die sogenannte Reiterplakette. Die Farbe dieser Plakette wechselt jährlich und ist für das Jahr 2004 braun. Die im vergangenen Jahr erworbenen Plaketten sind seit 01.01.2004 ungültig.

Reiterplaketten für das Jahr 2004 oder neue Kennzeichen werden im

Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 34
2. Obergeschoss, Zimmer 2.0.9

51643 Gummersbach

ausgegeben.

Sie können auch telefonisch unter der
Telefonnummer 02261 / 88-6717
angefordert werden.

Die Erstausgabe eines Reitkennzeichens mit Reiterplakette kostet einschließlich Reitabgabe, Verwaltungsgebühr und Sachkosten 39,00 €. Der Erwerb neuer Reiterplaketten für ein Pferd kostet 30,50 €. Die Betreiber von Reiterhöfen, die Pferde für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald bereithalten und vermieten, haben eine erhöhte Reitabgabe zu zahlen. Die Kosten für die Erstausgabe eines Reitkennzeichens mit Reiterplakette für ein Pferd betragen 89,00 €. Der Erwerb neuer Reiterplaketten kosten 80,50 € je Pferd.

Bei telefonischer Anforderung werden die Plaketten nach Überweisung des Betrages kostenfrei übersandt. Alternativ ist ein Direktversand per Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) möglich.

Die Reiter, die ihr Kennzeichen und/oder ihre Reiterplakette direkt beim Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung abholen wollen, werden gebeten, einen Verrechnungsscheck mitzubringen, da Barzahlungen leider nicht möglich sind.


Letzte Änderung: 19. März 2004