29.06.2004: Ausgraben des gefleckten Knabenkrauts

Ausgraben des zur Pflanzenfamilie der Orchideen gehörenden Gefleckten Knabenkrauts in Marienheide
Oberbergischer Kreis. Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass alle heimischen Orchideen in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft besonders geschützt sind. Es ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, sie abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Ausnahmen von den Verboten können in Einzelfällen durch die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag zugelassen werden und sollten auf absolute Notlagen beschränkt bleiben. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn etwa wegen einer anstehenden Baumaßnahme Pflanzen durch eine Rettungsumsiedlung erhalten werden können. Keinesfalls dürfen jedoch Verpflanzungen aus der freien Natur in Gärten vorgenommen werden. Auch umgekehrt ist es nicht zulässig, Pflanzen aus dem Garten in die Landschaft zu versetzen.

Das Gefleckte Knabenkraut ist nach der „Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen“ in Nordrhein-Westfalen in der Kategorie 3 als „gefährdet“ eingestuft. Die Bestände nehmen aber nur dann nicht weiter ab, wenn eine bestimmte Pflege des Standortes gewährleistet ist. In den Schutzgebieten im Oberbergischen Kreis wird dies durch die Untere Landschaftsbehörde und die beauftragte Biologische Station Oberberg sichergestellt. Entscheidend ist eine regelmäßige Mahd oder extensive Beweidung der Wuchsorte zum richtigen Zeitpunkt.

Bisher nicht bekannte Meldungen zu Vorkommen der Pflanze nimmt die Untere Landschaftsbehörde, Tel. 02261/88-6713, oder die Biologische Station Oberberg, Tel. 02293/90150 gerne entgegen.


Letzte Änderung: 29. Juni 2004