10.01.2005: Teilnahme an Karnevalszügen in der Session 2005

Oberbergischer Kreis. In einem Gespräch zwischen Vertretern der örtlichen Karnevalsvereine, dem TÜV-Rheinland, der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt wurde unter anderem auch erörtert, wie kurzentschlossenen Wagenbauern noch die Teilnahme an Karnevalsumzügen ermöglicht werden kann, teilt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit.

Grundsätzlich würden bei Karnevalsumzügen besondere Sicherheitsanforderungen an die teilnehmenden Fahrzeuge gestellt. So können umfangreiche Fahrzeugveränderungen am Zugfahrzeug bzw. am Hänger dazu führen, dass diese einer Prüfung durch den TÜV unterzogen werden müssen. Für die kurz entschlossenen Wagenbauer, denen erfahrungsgemäß oftmals die Zeit zur Einholung eines eventuell notwendigen TÜV-Gutachtens fehlt, bietet der TÜV deshalb einen kurzfristigen Service vor Ort zur Erstellung des Gutachtens an.

Darüber hinaus habe der TÜV ein Merkblatt erstellt, aus dem hervorgeht, bei welchen Fahrzeugveränderungen ein Gutachten überhaupt notwendig sei. Das Merkblatt zum Bau von Karnevalswagen kann
  • beim TÜV Engelskirchen,
    Herr Krumtünger (Tel. 02263/9 23 90) und
  • beim TÜV Waldbröl,
    Herr Hüsch (Tel. 02291/9 26 00)
angefordert werden.

Neben dem TÜV steht auch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises, Frau Daniel (Tel. 02261/88-3653), für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.


Letzte Änderung: 10. Januar 2005