22.09.2005: Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl festgestellt!

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2005 - unter Vorsitz von Kreiswahlleiter, Landrat Hagen Jobi - das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 18.09.2005 im Wahlkreis 100 – Oberbergischer festgestellt. Gegenüber dem vorläufigen Wahlergebnis hätten sich nur geringe Abweichungen ergeben, die im Wesentlichen auf Eingabe- und Übertragungsfehler am Wahlabend zurückzuführen seien, teilte Kreiswahlleiter Jobi mit. Bei der Überprüfung der insgesamt  291 Wahlniederschriften hätten sich keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Wahl ergeben.

Der Kreiswahlausschuss stellte anschließend folgendes endgültiges Ergebnis der Landtagswahl im Oberbergischen Kreis fest:

Wahlkreis: 100 – Oberbergischer Kreis

Kurz-bezeichnung
Bezeichnung
Vorläufiges amtliches
Endergebnis
Endgültiges amtliches
Endergebnis
Differenz
A1
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk
180.618
180.618
0
A2
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk
32.014
32.014
0
A3
Ohne WVZ-Eintrag
0
0
0
A
Wahlberechtigte insgesamt
212.632
212.632
0
B
Wähler insgesamt
165.051
165.042
-9
B1
darunter mit Wahlschein
30.574
30.581
+7
C
Ungültige Erststimmen
2.605
2.590
-15
D
Gültige Erststimmen
162.446
162.452
+6
D1
Engelmeier-Heite, Michaela (SPD)
62.156
62.195
+39
D2
Flosbach, Klaus-Peter (CDU)
79.748
79.789
+41
D3
Bruns, Sylvia (FDP)
6.734
6.743
+9
D4
Schmitz, Andreas (GRÜNE)
6.125
6.129
+4
D5
Ullmann, Peter Fritz S. (Die Linke.)
5.728
5.736
+8
D8
Nissler, Frank-Rainer (NPD)
1.508
1.509
+1
D17
Staratschek, Felix Johannes (Einzel)
447
351
-96
E
Ungültige Zweitstimmen
2.560
2.544
-16
F
Gültige Zweitstimmen
162.491
162.498
+7
F1
SPD
55.535
55.537
+2
F2
CDU
64.746
64.751
+5
F3
FDP
18.848
18.849
+1
F4
GRÜNE
10.891
10.891
0
F5
Die Linke.
7.231
7.232
+1
F6
REP
484
484
0
F7
Die Tierschutzpartei
899
898
-1
F8
NPD
1.401
1.401
0
F9
FAMILIE
854
854
0
F10
GRAUE
554
554
0
F11
PBC
697
698
+1
F12
ZENTRUM
57
53
-4
F13
BüSo
29
27
-2
F14
Deutschland
148
149
+1
F15
MLPD
40
38
-2
F16
PSG
77
82
+5


* * * *

Abschließend wies Jobi darauf hin, dass über die Gültigkeit der Wahl der Bundestag entscheide. Die Prüfung erfolge nur auf Einspruch. Nach § 2 des Wahlprüfungsgesetzes könne jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl einlegen.

Der Einspruch müsse binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen. Der Einspruch sei schriftlich einzureichen und zu begründen.

Mit einem ausdrücklichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie die zahlreichen Bediensteten in den Verwaltungen für ihren Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, schloss Jobi die Sitzung des Kreiswahlausschusses.


Letzte Änderung: 23. September 2005