07.04.2006: Absolutes Transportverbot von Schweinen

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass aufgrund der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen der  Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Verordnung vom 06.04.2006 mit sofortiger Wirkung ein absolutes Transportverbot von Schweinen in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Oberbergischen Kreis verhängt habe. Voraussichtlich können ab Karsamstag, dem 15. April 2006, wieder Schweine aus Betrieben in NRW außerhalb von Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten
  1. zur unmittelbaren Schlachtung in einen Schlachtbetrieb in NRW  oder
  2. mit Genehmigung der Veterinärbehörde zu einem Schlachtbetrieb außerhalb von NRW nach einer Untersuchung der Schweine aus dem Versandbetrieb und mit Zustimmung der Veterinärbehörde der Schlachtstätte oder
  3. zur tierärztlichen Untersuchung in ein Staatliches Untersuchungsamt in NRW
verbracht werden.

Die Schlachtung von Schweinen im Haltungsbetrieb, also sog. Hausschlachtungen ohne jeglichen Transport, sind nach wie vor möglich. Diese sind aber in jedem Fall und ohne Ausnahme vorher beim amtlichen Tierarzt anzumelden.


Letzte Änderung: 7. April 2006