06.12.2006: Landrat Jobi kritisiert Folgen der Gesundheitsreform für den Rettungsdienst

Oberbergischer Kreis. Oberbergs Landrat Hagen Jobi schließt sich der Kritik, die der Landkreistag NRW an den Folgen der Gesundheitsreform übt, an. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht im Rahmen der Gesundheitsreform vor, dass die Gesetzlichen Krankenkassen künftig Rettungs- und Krankenfahrten nicht mehr in voller Höhe bezahlen, sondern nach Inkrafttreten der Reform pauschal drei Prozent von der Rechnungssumme abziehen. Das fehlende Geld können sich die Kommunen als Träger der Rettungsdienste, so die Vorstellung des Gesetzgebers, dann von den Versicherten zurückholen. „Unpraktikabel und schlicht der falsche Weg“, lautet der Kommentar von Landrat Jobi.

„Für den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises gilt das Prinzip der Kostendeckung“, erklärt Jobi. Alle entstehenden Kosten müssten über die Rettungsdienstgebühren abgedeckt werden. „Wenn von den tatsächlichen Kosten jetzt pauschal drei Prozent abgezogen werden, entsteht für den Oberbergischen Kreis jährlich ein Loch in Höhe von 240.000 Euro in der Rettungsdienstkasse“, sagt Jobi.

Zwar habe der Kreis rein rechtlich die Möglichkeit, die gekürzten drei Prozent jedem Patienten, der in einem Rettungswagen transportiert wurde, in Rechnung zu stellen, das sei jedoch betriebswirtschaftlich kaum umsetzbar, da es sich größtenteils um kleine Beträge handele. „Bei einer 60 Euro teuren Krankenfahrt beispielsweise müssten die Kreise den Betroffenen exakt 1,80 Euro in Rechnung stellen. Porto und bürokratischer Aufwand stehen dazu in keinem Verhältnis“, so Jobi.

Würden die Kommunen aufgrund der geringen Einzelbeträge darauf verzichten, die Eigenanteile einzufordern, blieben sie unter dem Strich landesweit auf Kosten in Millionenhöhe sitzen, teilt der Landkreistag mit. „Das können wir uns absolut nicht leisten. Der Zwangsrabatt muss deshalb unbedingt wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Es kann nicht sein, dass sich die Krankenkassen auf diese Weise konsolidieren sollen“, betont der Geschäftsführer des Landkreistages, Dr. Martin Klein.

Belastet wird der Rettungsdienst zudem durch eine neue Arbeitszeitverordnung, die ab 1. Januar 2007 in Kraft tritt und europaweit gilt. Nach der Verordnung wird die wöchentliche Arbeitszeit statt der bislang üblichen 54 auf 48 Stunden begrenzt. „Die neue Rechtslage können wir nur mit mehr Personal umsetzen“, sagt Landrat Hagen Jobi. Bis zu drei Jahre habe der Kreis nun Zeit, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. „So lange gibt es eine Ausnahmeregelung, wonach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisleitstelle mehr Arbeitsstunden leisten dürfen.“ Die Belegschaft habe sich dazu auch bereit erklärt. Jobi: „Wir müssen gemeinsam mit dem Kreistag im Rahmen der Stellenplanberatungen überlegen, wie wir der neuen Arbeitszeitverordnung künftig Rechnung tragen werden.“


Letzte Änderung: 6. Dezember 2006