09.05.2007: Hartz IV-Protest zeigt Wirkung:

Landrat Jobi begrüßt Gesetzentwurf der Landesregierung über neuen Verteilungsmaßstab von Wohngeldmitteln

Oberbergischer Kreis. Als eine „gute Entscheidung“ kommentiert Landrat Hagen Jobi den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des geltenden Verteilungsmaßstabes im Zusammenhang mit den Kosten von Hartz IV. „Wird das Gesetz tatsächlich so beschlossen, wie es die Landesregierung plant, dann wird der Oberbergische Kreis künftig finanziell erheblich besser gestellt“, teilt der Landrat mit.

Oberberg wird im Falle der Umsetzung des Gesetzentwurfes voraussichtlich noch in diesem Jahr rund 4,2 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen aus eingesparten Wohngeldmitteln erhalten. „Vorausgesetzt, dass der Kreistag dem zustimmt und uns die Kommunalaufsicht in Köln dann keinen Strich durch die Rechung macht, werden wir diese Summe in vollem Umfang an unsere dreizehn Rathäuser weitergeben“, so der Landrat.

Jobi sieht sich durch das Ergebnis der schwierigen Verhandlungen darin bestätigt, dass es vor allem „die großen Themen“ sind, die von der kommunalen Familie angegangen werden müssen. „Letztlich hilft es uns nicht weiter, wenn wir unsere Kräfte in Diskussionen über 100-Euro-Positionen zermürben. Wir müssen vielmehr immer wieder gemeinsam mit einer Stimme für unsere kommunalen Interessen kämpfen.“

Mit dem von ihm initiierten „Gummersbacher Appell“ hatte Landrat Jobi im Oktober vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Landkreistag NRW und vielen weiteren Landräten, Landtagsabgeordneten, Bürgermeistern und Kommunalpolitikern auf die dramatischen Belastungen aus Hartz IV für den kreisangehörigen Raum hingewiesen. Jobi: „Waren die Erwartungen an unseren Appell damals auch mancherorts gedämpft: Heute sieht es so aus, dass wir erreichen, was wir erreichen wollten.“ Jobi dankte auch den oberbergischen Landtagsabgeordneten Peter Biesenbach und Bodo Löttgen, die sich in den vergangenen Monaten engagiert und nachdrücklich für den geplanten neuen Verteilungsschlüssel eingesetzt hätten.

Seit Inkrafttreten der Hartz-Reformen 2005 belasten die Wohnkosten für die oberbergischen Hartz-IV-Empfänger den Haushalt des Oberbergischen Kreises bis zum heutigen Tag mit 14,4 Millionen Euro. Die für 2007 zu erwartenden Belastungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro müssen über die Kreisumlage die 13 Städte und Gemeinden tragen. „Wenn der Landtag die Gesetzesänderung beschließt, können wir die Kreisumlage um rund 1,5 Prozentpunkte senken“, kündigt der Landrat an. Der Fehlbetrag aus 2005 und 2006 in Höhe von 9,6 Millionen Euro bleibt auch nach der geplanten Gesetzesänderung bestehen.


Letzte Änderung: 09. Mai 2007