07.08.2007: Kreis-Sozialdezernent begrüßt Versicherungsschutz für Ehrenamtler

Oberbergischer Kreis. „Der Initiative aus Oberberg ist es zu verdanken, dass die Landesregierung ehrenamtliche Betreuer versichert“, freut sich Kreis-Sozialdezernent Dr. Jorg Nürmberger. Das Justizministerium hat eine Sammelhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger abgeschlossen.

„Ich begrüße es sehr, dass das Land gehandelt hat, damit alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer gegen Vermögensschäden nun abgesichert sind“, sagt Dr. Nürmberger. „Diese Neuregelung erleichtert interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Übernahme ehrenamtlicher Betreuung“, sind sich Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und Oberbergs Sozialdezernent Nürmberger einig.

Die Lücke im Versicherungsschutz hatten 2006 bereits die 18 Absolventen des Basiskurses Betreuungsrecht, der jährlich von der Kreisverwaltung angeboten wird, kritisiert. Der Landtagsabgeordnete Bodo Löttgen bat die Justizministerin um Abhilfe, die nach Prüfung der Angelegenheit kürzlich den Abschluss der Sammelversicherung verkündete.

Wie das Ministerium mitteilt, waren bislang ehrenamtliche Betreuer, die nicht in Betreuungsvereinen organisiert sind, zwar für Personen- und Sachschäden bis zu jeweils zwei Millionen Euro versichert, die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit bestehen. Reine Vermögensschäden waren jedoch nur eingeschränkt abgedeckt, so dass sich ehrenamtliche Betreuer bisher selbst versichern mussten.

Laut Justizministerium sind seit 1. Juli alle vom Vormundschaftsgericht bestellten ehrenamtlichen Vormünder, Betreuer und Pfleger versichert. Die Haftpflichtversicherung gilt unmittelbar für die versicherten Personen. Der Versicherungsschutz umfasst Vermögensschäden bis 100.000 Euro je Schadensfall (maximal 200.000 Euro pro Person und Jahr), die der ehrenamtliche Betreuer bei Ausübung seiner Tätigkeit verursachen kann. Eine Selbstbeteiligung erfolgt nicht.


Letzte Änderung: 7. August 2007