21.02.2008: Lebensmittelüberwachung sichert Verbraucherschutz

Oberbergischer Kreis. Der Verbraucherschutz hat oberste Priorität, wenn die Lebensmittelüberwacher des Oberbergischen Kreises in Gaststätten und Lebensmittelmärkten Hygiene und Produkte genau unter die Lupe nehmen. „Die Gesundheit von Verbrauchern liegt uns am Herzen“, sagt Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent der Kreisverwaltung für den Verbraucherschutz. „Gammelfleischskandale lassen sich nur durch solche Kontrollen vermeiden.“ Landesweit beanstanden Lebensmittelüberwacher 20 Prozent der geprüften Gaststätten, im Oberbergischen Kreis waren es im vergangen Jahr mit 254 Fällen rund 24 Prozent.

Die fünf Lebensmittelüberwacher des Oberbergischen Kreises haben im vergangenen Jahr 2647mal Lebensmittelbetriebe besucht. Bei 750 Kontrollen gab es Beanstandungen, davon führte es in 619 Fällen zu behördlichen Maßnahmen. In 50 Fällen waren die Beanstandungen so gravierend, dass Bußgeld- und Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Lebensmittelkontrolleure zogen fast 1800 Proben, 15 Prozent waren auffällig.

„Es gibt immer wieder Betriebe, die ihren Umgang mit Lebensmitteln optimieren müssen“, so das Fazit von Dr. Dickschen. Das Ergebnis der Kontrollen verdeutliche die Bedeutung der Arbeit der Lebensmittelüberwacher im Sinne des Verbraucherschutzes. „Die Lebensmittelüberwacher achten beispielsweise darauf, dass die Temperatur in Gefrier- und Kühlschränken stimmen“, erklärt Dr. Stefan Kohler, Leiter der Lebensmittellüberwachung. Das sei wichtig, weil sich bei Temperaturen ab fünf Grad Salmonellen in empfindlichen Produkten wie Fleisch, Hackfleisch oder Fisch vermehren könnten. „Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Gastwirte meinen, die Temperatur mit der Hand erfühlen zu können“, berichtet Dr. Kohler. Die Praxis zeige auch, dass nicht täglich zu reinigende Geräte wie schwer zugängliche Kühlaggregate in Kühltheken Schmutz und Schimmelbefall aufweisen könnten. „Diese gefährliche Fracht verteilt sich dann auf Lebensmittel“, weiß Dr. Kohler.

Er betont: „Wir verstehen auch die Sorgen und Nöte der Gastwirte und Supermarktbetreiber und stehen ihnen mit unserem Rat zur Seite.“ So bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bei Neueröffnung eine Betriebes oder bei Betriebswechsel an, alle lebensmittelrechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären. „Jede gute Beratung erspart uns mindestens eine Kontrolle“, sagt Dr. Kohler. Hauptaufgabe bleibe jedoch die Betriebsprüfung.

„Trotz aller Bemühungen der Lebensmittelüberwachung bleibt die Hauptverantwortung für gesunde und bekömmliche Nahrungsmittel beim Unternehmer“, betont Dr. Dickschen. Die Betrieben seien gesetzlich zur Eigenkontrolle verpflichtet. Gerade daran haperte es im Fall des Waldbröler Brauhauses, dessen Wirt sich kürzlich öffentlich über die Arbeit der Lebensmittelüberwachung beklagt hatte. Weil die hygienischen Mängel in der Küche nicht gravierend waren, wurden keine weiteren Sanktionen ausgesprochen. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur hatte richtig gehandelt, als er die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards gefordert hat. „Wir achten schon bewusst darauf, bei kleinen Betrieben nur die Maßnahmen zu fordern, die auch wirklich sinnvoll sind“, sagt Dr. Kohler. Sichergestellt sein muss jedoch, dass der Gast guten Gewissens seine Mahlzeit genießen kann.

Logo NRW-Smiley - Eine runde Sache! mit Link zur Internet-Seite Smiley-Vergabe im Oberbergischen Kreis

Um landesweit einen Anreiz für hohe Qualität im Umgang mit Lebensmitteln zu bieten, hat die Landesregierung Mitte 2007 den Smiley eingeführt. Im Oberbergischen Kreis dokumentieren mittlerweile von der Gaststätte über Hotels bis zur Großküche 37 Betriebe mit dem lachenden Gesicht an der Eingangstür, dass sie vorbildlich arbeiten.

 

 

 



Letzte Änderung: 21. Februar 2008