03.07.2008: Ehemaliger Grauwackesteinbruch Bieberstein soll Naturschutzgebiet werden

Ausschnitt aus dem Lageplan der Öffentlichen BekanntmachungOberbergischer Kreis. Auch wenn die Temperaturen derzeit dazu Anreiz bieten: Baden im Biebersteiner Stausee sowie das Grillen auf dem Gelände des ehemaligen Grauwackesteinbruchs ist in dem künftigen Naturschutzgebiet verboten. Darauf weist der Oberbergische Kreis hin.

Das von der Bezirksregierung Köln geplante Naturschutzgebiet „Ehemaliger Grauwackesteinbruch bei Bieberstein“ in der Gemeinde Reichshof ist einen formellen Verfahrensschritt weiter vorangekommen. Der Oberbergische Kreis erinnert daran, dass noch bis Freitag, 11. Juli, eine entsprechende Verordnung im Amt für Kreis- und Regionalentwicklung öffentlich einzusehen ist. Die Veröffentlichung ist eine Vorbedingung, bevor das Gebiet als Heimat seltener Tier- und Pflanzenarten endgültig unter Schutz gestellt werden kann.

Parallel zur Veröffentlichung ist jegliche Nutzung, die das künftige Naturschutzgebiet nachteilig verändert, verboten. Dazu gehört auch die Nutzung als Freizeitgelände und Badegewässer. Das idyllische Gewässer lockte in der Vergangenheit immer wieder Badegäste an, was zu Konflikten mit den Belangen des Naturschutzes und den Anwohnern der Steinbruchzufahrt geführt hat. Zudem war es in der Vergangenheit mehrfach zu Unfällen gekommen, da die Gefahren auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Steinbruches unterschätzt wurden.

Der Entwurf zur Naturschutzgebietsverordnung in Text und Karte kann zu den Dienstzeiten des Oberbergischen Kreises, Amt für Kreis- und Regionalentwicklung, Moltkestraße 34 in Gummersbach sowie im Rathaus der Gemeinde Reichshof in Denklingen eingesehen werden. Das Amt für Kreis- und Regionalentwicklung ist telefonisch zu erreichen unter 02261/88-6102.

Text und Karte hat der Oberbergische Kreis im Internet unter www.obk.de in der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

 



Letzte Änderung: 03. Juli 2008