13.02.2009: Veterinäramt ist auf Impfung gegen Blauzungenkrankheit vorbereitet

Oberbergischer Kreis. Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit für die Impfung von rund 35.000 Rindern und 7000 Schafen in Oberberg liegt beim Veterinäramt des Oberbergisches Kreises vor. „Jetzt ist die beste Zeit für die Impfung“, sagt Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger. „Bis 15. April muss die Immunisierung der Tiere gegen das Virus abgeschlossen sein, damit sie geschützt sind, bevor sie auf die Weiden kommen“, erklärt Röttger.

Rund 40.000 Impfdosen für Schafe, Rinder und Ziegen liegen aktuell vor und können von den Hoftierärzten beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises abgeholt werden.
Tiere, die bereits 2008 die Grundimmunisierung erhalten haben, benötigen in diesem Jahr nur eine einmalige Auffrischung. Jungtiere ohne Impfschutz müssen grundimmunisiert werden. Dafür müssen Schafe einmal, Rinder und Ziegen zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen geimpft werden. Im Oberbergischen Kreis wurde bisher nur das Virus Typ 8 nachgewiesen, gegen das der aktuelle Impfstoff vorliegt.

„Die Impfung ist für die rund 1600 Halter von Schafen, Ziegen und Rindern im Oberbergischen Kreis verpflichtend“, betont Ordnungsdezernent Dr. Christian Dickschen. Ausnahmen von der Impfung gibt es für Masttiere, die im Stall gehalten werden. Das Veterinäramt genehmigt auch im Fall von den Rindern eine Ausnahme, die nachweislich Antikörper gegen den Virus gebildet haben.

„Nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres, haben die Tiere die Impfung gut vertragen“, berichtet Kreisveterinär Dr. Röttger. Das Veterinäramt verzeichnete nur 68 Fälle, in denen Halter vor allem von Rindern Impfschäden gemeldet haben. „In der Regel handelte es sich um so genannte Verkalbungen, das heißt eine Kuh hat aufgrund des Impfstoffes oder aufgrund der Aufregung durch die Impfung ihr Kalb verloren“, erklärt der Veterinär. Bei fast 35.000 geimpften Rindern und über 7000 Schafen kreisweit seien 68 Fälle eine sehr geringe Anzahl an Impfschäden. Die Tierseuchenkasse entschädigt die Tierhalter für Impfschäden, die durch das Veterinäramt bestätigt werden müssen.
 



Letzte Änderung: 13. Februar 2009