05.03.2009: Kreis verlängert Abschussfristen für Kormorane

Oberbergischer Kreis. Auf Antrag der Fischereigenossenschaften hat die Untere Landschaftsbehörde die Frist zum Abschuss von Kormoranen außerhalb von Naturschutzgebieten auf den 31. März verlängert.

Infolge des strengen Winters finden die Kormorane an den zugefrorenen Talsperren keine Nahrung. Deshalb weichen sie auf die Fließgewässer aus. Dort gefährden sie zunehmend geschützte Fischarten wie Lachs und Aal und bedrohen die Bestände der Äsche.

Der zuständige Dezernent, Dr. Christian Dickschen, betont, dass der gezielte Abschuss nur ein kleiner Beitrag zur Beeinflussung des gestörten Gleichgewichtes zwischen Kormoranen und Fischbestand sein kann. Nachhaltiger wäre es, Bestandsregulierungen in den Brutgebieten der Kormorane vorzunehmen, in gemeinsamen Aktionen der Angler und Naturschützer die Kormorane dauerhaft zu vergrämen und an geeigneten Stellen die Gewässer so umzugestalten, dass die vom Kormoran bedrohten Fischarten besseren Schutz finden.

 



Letzte Änderung: 05. März 2009