19.05.2009: „Teer-Family“ immer dreister

Oberbergischer Kreis warnt vor illegaler Teerkolonne

Oberbergischer Kreis. Das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises warnt erneut vor der so genannten „Teer-Family“. Das Vorgehen wird hierbei offenbar immer dreister. Wie gestern und heute dem Kreisordnungsamt gemeldet wurde, hat sich eine solche illegale britische Kolonne in Engelskirchen als dort vor Ort tatsächlich tätige oberbergische Straßenbaufirma vorgestellt und versucht, unter dem Vorwand „noch etwas Teer übrig zu haben“, einen Auftrag für „schnelle und günstige“ Teerarbeiten zu erschleichen. Da dies dem Grundstückseigentümer aber äußerst seltsam vorkam, hatte er unverzüglich den Firmeninhaber informiert, welcher dann gestern das Kreisordnungsamt einschaltete.

Dies nimmt der Oberbergische Kreis zum Anlass, nochmals nachdrücklich vor solch dubiosen Angeboten zu warnen. Da die Preise stets verlockend sind, fallen trotz zahlreicher Warnungen in den Medien leider immer wieder Hauseigentümer auf diese Teer-Kolonnen herein. Die britischen Arbeiter sind fast ausnahmslos weder im Besitz der erforderlichen Handwerksrolleneintragung noch einer Reisegewerbekarte für das Straßenbauer-Handwerk. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt werden. Den Ärger haben immer die Auftraggeber, die später auftretende Mängel und Schäden von Fachfirmen beheben lassen müssen. Eine Gewährleistung durch die Teer-Kolonnen ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes weiterziehen. Bei Vorkasse kann es passieren, dass die Kolonnen gleich nach Erhalt des Geldes verschwinden und die Arbeit erst gar nicht aufnehmen.

Das Kreisordnungsamt weist nochmals darauf hin, dass Teerarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Handwerks- oder Reisegewerbekarte vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Für Rückfragen oder Hinweisen auf aktuelle Baustellen dieser illegalen Kolonnen von Wanderarbeitern steht Herr Franz Josef Steinfort vom Kreisordnungsamt unter der Telefonnummer 02261/88-3219 zur Verfügung.

 



Letzte Änderung: 19. Mai 2009