11.12.2009: Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Jedes Jahr zu Weihnachten werden unzählige Tiere unbedacht gekauft und verschenkt. „Die Anschaffung eines Tieres sollte man gut überlegen und niemals überstürzen“, empfiehlt der Kreisveterinär.

Foto mit einem weißen Schäferhund und dem Text der Überschrift dieser PressemitteilungVeterinäramt weist auf Folgen von Tierkäufen hin

Oberbergischer Kreis. Jedes Jahr zu Weihnachten werden unzählige Tiere unbedacht gekauft und verschenkt. Bereits kurz nach den Feiertagen stellt sich leider viel zu oft heraus, dass ein Tier im Familienleben keinen Platz oder der Beschenkte keine Freude an dem Tier hat. Die Folge: Viele dieser Tiere landen in den ohnehin überfüllten Tierheimen. „Ein Tier in seine Obhut nehmen, bedeutet eine große Verantwortung. Darüber muss man sich bewusst sein“, betont Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger.

Vor dem Kauf eines Tieres gibt es vieles zu beachten. Wenn ein Tier ins Haus kommt, sind alle Familienmitglieder davon betroffen. Die Anschaffung eines Tieres muss in der Familie gemeinsam überlegt werden. Welches Tier passt in das Familienleben? Welche Ansprüche stellen die unterschiedlichen Tierarten an ihre Haltung? Hunde beispielsweise brauchen ständigen Familienanschluss und täglichen Auslauf.

Die meisten Kleinsäuger und Vögel etwa dürfen nur mit Artgenossen gehalten werden. Hamster sind als nachtaktive Tiere für Kinder nicht geeignet. Vor der Anschaffung eines Tieres muss in der Familie auch geklärt werden, wo das Tier während eines Urlaubes bleiben kann. Wie hoch ist die Lebenserwartung eines Tieres? Auch diese Frage spielt eine wichtige Rolle, denn der Tierhalter übernimmt für das neue „Familienmitglied“ Verantwortung für ein Tierleben lang.

„Die Anschaffung eines Tieres sollte man gut überlegen und niemals überstürzen“, empfiehlt der Kreisveterinär. „So sehr uns Tiere auch Freude bereiten, müssen doch die familiären und beruflichen Voraussetzungen für eine Tierhaltung passen.“ Oft könne es daher besser sein, auf eigene Heimtiere zu verzichten.

Vor der Anschaffung eines Tieres müssen außerdem die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Grundsätzlich gilt nach dem Tierschutzgesetz: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“ Tierhaltern müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Für einige Tierarten gelten Spezialregelungen, in denen Mindestanforderungen für deren Haltung genau festgelegt sind.

Tierschutzorganisationen, Zoofachhandel, Kleintierzuchtvereine, Heimtierzüchter und praktische Tierärzte geben hilfreiche Ratschläge. Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienhunde bietet zum Beispiel Lehrgänge zum Sachkundenachweis im Umgang mit Zierfischen mit anschließender Prüfung an. Auch Fachliteratur bietet nützliche Hinweise zum richtigen Umgang mit Tieren.

 



Letzte Änderung: 11. Dezember 2009