31.07.2012: In der Lingesetalsperre gilt vorsorglich Badeverbot

Für die Lingesetalsperre gilt vorsorglich ein Badeverbot. Ursache ist das Unwetter am Freitag, 27. Juli mit extremen Wassermengen

Übersichtskarte der Lingese-Talsperre mit den gekennzeichneten Badestellen, die laufend geprüft werdenOberbergischer Kreis. Der Wupperverband hat vorsorglich ein Badeverbot für die Lingesetalsperre bei Marienheide ausgesprochen. Sie ist seit 2011 ein Badegewässer nach EU-Richtlinie. Das Kreisgesundheitsamt untersucht zur Zeit Wasserproben. Sollten keine gesundheitlich bedenklichen Hinweise gefunden werden, kann das Badeverbot voraussichtlich Mitte der Woche wieder aufgehoben werden.

Durch den Starkregen am Freitag, 27. Juli 2012 sind extreme Wassermengen aus der Kiersper Kanalisation zum Regenüberlaufbecken „Eickener Mühle“ des Wupperverbandes an der Kerspe gelangt. Ein Teil der Wassermassen konnte in diesem Becken, im Stollen von Eickener Mühle nach Stöcken am Lingesebach sowie im Rückhaltebecken Stöcken gespeichert und dosiert der Kläranlage Marienheide zugeleitet werden. Am Freitag war - wie bei Starkniederschlägen normal - eine komplette Zwischenspeicherung nicht möglich, so dass das stark mit Regenwasser verdünnte Abwasser in den Lingesebach abgeschlagen wurde. Dieses Mischwasser ist aufgrund der Verdünnung nicht klärpflichtig.

Zusätzlich wurde vom Talsperrenbetrieb des Wupperverbandes gemeinsam mit der Marienheider Feuerwehr eine Ölsperre im Zulaufbereich zur Lingesetalsperre gelegt, damit kein Öl in die Talsperre gelangt. Bis heute wurden keine Ölspuren auf der Talsperre gefunden.

Die Wassermassen, die durch den Lingesebach in die Talsperre gelangten, wiesen eine starke Trübung auf, die vor allem auf mitgerissenen Lehm des Gewässerbetts und abgeschwemmte Bodenpartikel von Äckern zurückzuführen war.

Grundsätzlich gilt für Erholungssuchende der Hinweis, dass das Baden in offenen Gewässern nach starken Niederschlägen nicht zu empfehlen ist, da aus Siedlungsgebieten und von landwirtschaftlichen Flächen Schmutzstoffe in das Gewässer gespült werden können.

 



Letzte Änderung: 31. Juli 2012