18.03.2016: Empfehlungen für schwermetallbelastete Hausgärten: Kreis gibt Merkblatt heraus

Von den Schwermetallen im Boden geht keine akute Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten jedoch folgende Hinweise für die Nutzung betroffener Hausgärten beachtet werden

Oberbergischer Kreis. Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises hat Anfang der 1990er Jahre nach Untersuchungen festgestellt und mitgeteilt, dass in den Auenböden der Talniederungen in „Engelskirchen-Loope-Ehreshoven“ und „Heidberg-Wildbergerhütte“ zum Teil erhebliche Anreicherungen der Schwermetalle Cadmium, Blei, Zink und Quecksilber bestehen. Diese treten teilweise naturbedingt auf, sind aber wohl auch auf menschliche Tätigkeiten im Rahmen des Buntmetallbergbaus zurückzuführen.

Neue Untersuchungen mit aktuellen wissenschaftlichen Methoden haben ergeben, dass die Situation der 1990er Jahre noch immer Bestand hat. Das bedeutet auch, dass von den Schwermetallen im Boden weiterhin keine akute Gefahr für die Bewohner ausgeht. Dennoch ist es unbedingt ratsam, gewisse Verhaltensregeln zu beachten.

Vor dem Verzehr von beispielsweise Kohlrabi, der auf Böden gewachsen ist, die mit Schwermetallen angereichert sind, empfiehlt der Kreis, bestimmte Hinweise zu beachten. (Foto: OBK)
Vor dem Verzehr von beispielsweise Kohlrabi, der auf Böden gewachsen ist, die mit Schwermetallen angereichert sind, empfiehlt der Kreis, bestimmte Hinweise zu beachten. (Foto: OBK)

Dazu hat die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises Handlungsempfehlungen aufgestellt, die den Anwohnern in den betroffenen Gebieten als Hilfestellung dienen sollen. Beispielsweise: 

  • Blatt- und Fruchtgemüse sollte vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.
  • Durch Kochen des Gemüses ist nachweislich eine erhebliche Verringerung der Schwermetallgehalte zu erreichen.

Das Merkblatt mit Empfehlungen für schwermetallbelastete HausgärtenLogo PDF-Datei   erhalten Sie kostenlos im Internet auf www.obk.de . Außerdem wird das Merkblatt am Mittwoch, 30. März 2016 über das Anzeigen-Echo an die Haushalte in den Bereichen Engelskirchen-Loope-Ehreshoven und Heidberg-Wildbergerhütte (Reichshof) verteilt.



Letzte Änderung: 18. März 2016