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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrungen (ehemals „Gesundheitszeugnis“) für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen (§ 43 Infektionsschutzgesetz):
montags bis freitags um 9:00 und 11:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich um 16:30 Uhr
Termine hierfür müssen nicht separat vereinbart werden.
Die Belehrung dauert zwischen 30 - 45 Minuten. Bitte seien Sie 15 Minuten vor dem Termin da, bei starker Inanspruchnahme kann es zu Wartezeiten kommen.
Kosten:
Die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung kostet 25 Euro.
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Nicht volljährige Personen müssen von den Eltern eine hier erhältliche Erklärung unterschreiben lassen.
Für Gruppen ab 12 Personen (z. B. Schulen, Firmen und Vereine) werden separate Termine mit reduziertem Preis nach telefonischer Vereinbarung angeboten.
Ansprechpartner
Hildegard Thelen
Telefon: 02261 885324
Telefax: 02261 885300
E-Mail: hildegard.thelen@obk.de
oder
Zentrale:
Telefon: 02261 885305
Telefax: 02261 885300
E-Mail: amt53@obk.de
Letzte Änderung: 28. Juli 2017