Gesundheitskonferenz (§ 21 ÖGDG NRW)

Veränderte Krankheitsbilder und die Zunahme chronischer Erkrankungen erfor­dern bei zunehmend schmaler werdenden finanziellen Spielräumen neue Lö­sungsansätze. Es gilt vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen. Erforderlich hierfür sind mehr Transparenz, eine verbesserte Abstimmung von Leistungen sowie eine effektivere Zusammenarbeit.

Die Aufgaben und Ziele

„Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen“, so steht es im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das unter Beteiligung der Handelnden vor Ort maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen kann. Die kommu­nale Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises besteht seit Mitte des Jahres 2000.

Die Akteure

Der Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die Beauftragten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Versorgungs­einrichtungen an. Freie Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, die Einrichtun­gen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sind genauso vertreten wie Repräsentanten der Kommunalpolitik. Die Gesundheitskonferenz des Ober­bergischen Kreises umfasst ca. 30 stimmberechtigte Mitglieder sowie eine Viel­zahl beratender Mitglieder. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffent­lich.

Die Themen

Die Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises greift aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Kommune auf. Im Besonderen geht es um die Prob­leme, die durch die Zusammenarbeit mehrere Institutionen gelöst werden kön­nen.

Die Organisation

Die Gesundheitskonferenz tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es werden Themen ausgewählt, die dann in Arbeitsgruppen behandelt werden. Später wer­den die Arbeitsgruppenergebnisse hier vorgestellt und darauf aufbauende Emp­fehlungen verabschiedet. Diese Handlungsempfehlungen werden von den Betei­ligten in Selbstverpflichtung umgesetzt oder bei Bedarf anderen Entscheidungs­gremien übermittelt. Die Geschäftsführung liegt bei der im Gesundheitsamt ange­siedelten Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz.

Der öffentliche Gesundheitsdienst

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises spielt eine wichtige Rolle bei der Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen und der Organisation der kommunalen Gesundheitskonferenz. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Abstimmung gesund­heitlicher Leistungen mit und fördert die Zusammenarbeit der hierfür verantwort­lichen Institutionen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der Gesundheits­konferenz und ihrer Arbeitsgruppen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden z. B. die Sitzungen vorbereitet und dokumentiert. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz

Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Sarah Leisner
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach

Telefon: 02261 88–5310
Telefax: 02261 88-972-5310

E-Mail: sarah.leisner@obk.de
 

 



Letzte Änderung: 14. Februar 2024