Kommunale Gesundheitsberichterstattung (§ 21 ÖGDG NRW)

Gesundheitsberichterstattung beschäftigt sich mit der systematischen Darstellung und Analyse des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, der Gesundheitsgefähr­dungen und der Gesundheitsversorgung. Die Daten und Fakten sind so aufzube­reiten, damit sie für Gesundheitspolitik, Gesundheitsförderung und für die Wei­terentwicklung des Gesundheitssystems genutzt werden können.

Um die mit der Gesundheitsberichterstattung verbundenen Ziele zu erreichen müssen gesundheitspolitische Konzepte entwickelt, Gesundheitsziele formuliert und Strategien, Programme und Maßnahmen geplant werden. Die Programme und Maßnahmen müssen umgesetzt und die unterschiedlichen Aktivitäten koordi­niert werden. Die ergriffenen Maßnahmen werden evaluiert und sind bei der praktischen Umsetzung der gemeinsam entwickelten Empfehlungen zu berück­sichtigen. Notwendig sind verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen dem Ge­sundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Teilsystemen, insbesondere dem Sozialbereich.

Die Kommunale Gesundheitskonferenz fördert die Bildung notwendiger Struktu­ren. Gesundheitsberichte werden auf Grundlage eigener und in der Gesundheits­konferenz beratener Erkenntnisse erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich ge­macht.

Indikatoren über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über soziale, regionale Gegebenheiten sind notwendig, um vergleichbare Ergebnisse zu entwi­ckeln.

„Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstat­tung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnah­men der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zuge­leitet.“ (§ 24 (3) ÖGDG NRW)


Planungen brauchen fundierte Grundlagen:

Damit Planungen und Umsetzungen auch langfristig effektiv sein können, ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder erforderlich. Ge­sundheitsberichterstattung ist ein wichtiges Instrument für die Arbeit der Ge­sundheitskonferenz. Sie liefert Daten für die Themen, beschreibt Handlungsan­forderungen, macht Fakten transparent und liefert Aussagen, ob Ziele erreicht worden sind.



Letzte Änderung: 6. November 2020