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Förderung der Tagespflege
Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat die Tagespflege als ein weiteres Betreuungsangebot stark an Bedeutung gewonnen. Die Inanspruchnahme eines Tagespflegeplatzes wird vom Oberbergischen Kreis nach Anzahl der Betreuungsstunden und Qualifikation der Tagespflegeperson gefördert. Die Eltern zahlen dabei den gleichen einkommensabhängigen Beitrag, der auch für einen Kindergartenplatz zu zahlen wäre. Die Förderung kann beim Oberbergischen Kreis mittels eines Vordrucks beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Antragsvordruck mit verbindlicher Erklärung zum Elterneinkommen (Stand Januar 2019)
Erläuterungen zum Antrag
Beitragstabelle zu Tageseinrichtungen
Beschreibung Tagespflegestelle im Elternportal
Flyer
Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt
Hindenburgstraße 21-25
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin für die Gewährung von Tagespflege:
(A-M)
Elfriede Schieder
Telefon 02261 88-5162
Fax 02261 88-972-5162
E-Mail elfriede.schieder@obk.de
Zimmer-Nr. OG. 3-01
(N-Z)
Andrea Schmidt
Telefon 02261 88-5207
Fax 02261 88-972-5207
E-Mail andrea.schmidt@obk.de
Zimmer-Nr. OG 3-01
Ansprechpartnerin für allgemeine und pädagogische Fragen:
Petra Noß
Telefon 02261 88-5130
Fax 02261 88-972-5130
E-Mail petra.noss@obk.de
Zimmer-Nr. OG. 3-09
Für das Kreisjugendamt gibt es eine Kooperation mit dem Tagesmütternetz Oberberg e. V., das die Vermittlung, Beratung und pädagogische Begleitung im Bereich der Tagespflege übernommen hat. Dort können Sie nach Tageseltern in Ihrer Nähe fragen und sich beraten lassen.
Letzte Änderung: 30. Januar 2019