Amt 51 - Kreisjugendamt

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Unsere Aufgaben

Das Kreisjugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhifegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.

Das Aufgabenspektrum reicht von "Frühen Hilfen", der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und -unterstützung bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche.

Bei allen Angeboten, Beratungen und Leistungen steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

  • Frühe Hilfen
    Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Jugendhilfe.
     
  • Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
    • Bezirkssozialarbeit
      • Vermittlung in familiären Konfliktsituationen
      • Beratung bei Erziehungsfragen, Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten
      • Trennungs- und Scheidungsberatung
      • Information zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
      • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
      • Kinderschutz 
         
    • Ambulante Familienhilfe
      Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich als ambulante Hilfeform direkt an die Familie.
       
    • Jugendgerichtshilfe
      Das Kreisjugendamt übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und den Jugendlichen.
       
    • Pflegekinderdienst 
    • Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz
      Förderung von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
  • Tagesbetreuung für Kinder
    • Ausbau bedarfsorientierter Betreuungsangebote in Tagespflege und Tageseinrichtungen
    • finanzielle Förderung von Trägern
    • Fortbildung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Beratung und Unterstützung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Kindergartenangelegenheiten
       
  • Unterhaltsvorschuss
    Gewährung von Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende
     
  • Vormundschaften
    Führung von gesetzlichen und gerichtlich bestellten Vormundschaften für Minderjährige
     
  • Beistandschaften
    • Klärung in Vaterschaftsfragen
    • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger
    • Beratung junger Erwachsener in Unterhaltsfragen
       
  • Adoptionsvermittlungsstelle
    Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von und bei Adoptionen 
      
  • Betreuungsstelle
    Sozialberichtserstellung in Betreuungsverfahren für Volljährige
     
  •  Der Baumhof - Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    • Erziehungs- und Familienberatungsstelle
    • Unterstützung von Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen und familienbezogenen Problemen
       

Unsere Ziele für Sie

  • Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen
  • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbständig gehen können
  • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt
  • die Umwelt familienfreundlich gestalten
     

Unsere Leistungen in Zahlen

Das Kreisjugendamt nimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 155 000 Einwohner in neun Städten und Gemeinden wahr. Dies sind die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl.

Der Baumhof - Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Betreuungsstelle und die Adoptionsvermittlungsstelle stehen darüber hinaus allen Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis zur Verfügung.

 

Einbindung in die Verwaltung

Das Kreisjugendamt (Amt 51) ist eines von drei Ämtern des Dezernates II. Diesem Dezernat sind außerdem das Amt für Soziale Angelegenheiten und das Gesundheitsamt zugeordnet.

Im Kreisjugendamt sind etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Themen Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene tätig.

 

Nähere Angaben

Amtsleitung
 

Portraitfoto Stefan heße. (Foto: OBK)

Stefan Heße
Amtsleiter Kreisjugendamt

Anschrift
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
 
1. Obergeschoss, Zimmer OG-03
Kontaktaufnahme während der Servicezeiten
Telefon
02261 88-5198 Information
02261 88-5101 Amtsleitung
Fax
02261 88-972-5198 Information
02261 88-972-5101 Amtsleitung
E-Mail
Dienststellen

 

  • Tagesmütternetz Oberberg e.V.
    Telefon 02261 88-6886
    E-Mail info@tagesmuetternetz.de
    www.tagesmuetternetz.de
     
  • Betreuungsstelle
    Am Wiedenhof 9
    51643 Gummersbach
    Telefon 02261 88-5108
    Fax 02261 88-5199
    E-Mail betreuungsstelle@obk.de
    • Servicezeiten
      Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
      Montag - Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
      Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
       
  • Der Baumhof - Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
    Im Baumhof 5
    51643 Gummersbach
    Telefon 02261 88-5710 und 88-5711
    Fax 02261 88-5713
    E-Mail baumhof@obk.de
    • Servicezeiten
      Beratungen erfolgen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
      Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Info-Flyer Info-Flyer  PDF-Logo
Internet

www.obk.de/betreuungsstelle

www.obk.de/baumhof
 

 

 



Letzte Änderung: 05. Februar 2024