Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Oberbergischen Kreis vom 14.12.2000 und der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung im Oberbergischen Kreis vom 12.12.2002

Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 646) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 03.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

(2) Die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Oberbergischen Kreis vom 14.12.2000 wird aufgehoben.

Artikel 2

(3) Die Satzung über die Durchführung der Grundsicherung im Oberbergischen Kreis vom 12.12.2002 wird aufgehoben.

Artikel 3

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 



Letzte Änderung: 24. April 2014