Europawahl 2019 - Bedeutung des Europäischen Parlaments

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Europawahl 2019 am 26.05.2019

 

 

 

Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

Bei der Gestaltung der Rechtssätze hat das Europäische Parlament in den meisten Politikfeldern gleiches Gewicht wie der Rat der Europäischen Union. Sie können jeweils in zwei Lesungen Änderungen an den Gesetzesvorlagen vornehmen. Bei Uneinigkeit müssen sie sich in einem Vermittlungsausschuss einigen. Die Tatsache, dass europäisches Recht dem Grunde nach über dem Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten steht, wird weitgehend verkannt, woraus sich die relativ geringe Wahlbeteiligung ergeben dürfte.

Das Europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU, die über die Budgetierung des EU-Haushalts entscheidet. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird der Haushaltsentwurf in einem Vermittlungsausschuss beraten, dem sowohl Vertreter des Parlamentes als auch des Rates angehören. Kommt es zu keiner Einigung, so legt der Rat einen neuen Haushaltsentwurf vor. Kommt es im Vermittlungsverfahren zu einem gemeinsamen Entwurf, können Rat und Parlament diesem binnen 14 Tagen zustimmen. Lehnt der Rat den Entwurf ab, so kann das Parlament immer noch beschließen, ihn anzunehmen.

Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Es prüft zusammen mit dem Rechnungshof, ob die Kommission den Haushaltsplan ordnungsgemäß ausgeführt hat. Auch der Rat und der Europäische Rat sind dem Parlament Rechenschaft schuldig. Der Präsident des Europäischen Rates erstattet dem Parlament nach jedem Gipfeltreffen Bericht. Die Mitglieder des Rates oder der Kommission sind zur Antwort verpflichtet, wenn Abgeordnete schriftlich oder mündlich Auskunft von ihnen verlangen. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.

Auch der Beitritt neuer Mitgliedsstaaten ist von der Zustimmung des Europäischen Parlaments abhängig.

 

 



Letzte Änderung: 9. April 2019