Bodenschutz und Altlasten

 

Bodenschutz




 Bodenschutz und Altlasten

 

 

 

  • Erfassung und Bewertung von Altlast-Verdachtsflächen und Altlasten
  • Schädliche Bodenveränderungen (Schadstoffe, Erosion, Verdichtung)
  • Bearbeitung von Gutachten
  • Begleitung von Bauverfahren
  • Flächenreaktivierung und -recycling
  • Erteilung von Auskünften aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster

 

Bepflanzte Böden   < bepflanzter BodenAbbildung eines Bodenprofils< Bodenprofil

Böden bilden die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie stellen damit einen wichtigen Bestandteil für die Wasser- und Stoffkreisläufe der Erde dar. Als Rohstofflagerstätten, Siedlungsflächen und als Standorte für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sichern sie Grundbedürfnisse unserer Gesellschaft.

Böden brauchen Tausende von Jahren für ihre Entwicklung und können doch in wenigen Augenblicken durch Umweltzerstörungen vernichtet werden. Weil Böden somit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind, werden sie durch eine besondere Bundes- und Landesgesetzgebung geschützt.

Die Untere Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises ist zuständig für die Umsetzung der Bodenschutzgesetze und der damit verbundenen Maßnahmen zur Vorsorge und der Sicherung und Sanierung von Böden.

 



Letzte Änderung: 17. Oktober 2018