Hausmüllentsorgung

 

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 Hausmüllentsorgung

 

 

 

Die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Phase 1
Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll zu Entsorgungsanlagen sind nach Landesrecht die Städte und Gemeinden zuständig.

Phase 2
Das Betreiben von Anlagen oder Einrichtungen zur Verwertung oder Beseitigung von Hausmüll ist Aufgabe des Kreises.

Beide öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können allerdings Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe beauftragen.

Logo des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes BAVSo nimmt z. B. der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) mit Sitz in Engelskirchen die Pflichten des Oberbergischen Kreises wahr.

Details und Grundlagen zum Entsorgungssystem enthalten die jeweiligen Abfallsatzungen.

 

Themenbezogene Links zu den Städten und Gemeinden



Letzte Änderung: 15.. September 2017