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Hausmüllentsorgung
Hausmüllentsorgung
Die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Phase 1
Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll zu Entsorgungsanlagen sind nach Landesrecht die Städte und Gemeinden zuständig.
Phase 2
Das Betreiben von Anlagen oder Einrichtungen zur Verwertung oder Beseitigung von Hausmüll ist Aufgabe des Kreises.
Beide öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können allerdings Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe beauftragen.
So nimmt z. B. der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) mit Sitz in Engelskirchen die Pflichten des Oberbergischen Kreises wahr.
Details und Grundlagen zum Entsorgungssystem enthalten die jeweiligen Abfallsatzungen.
Themenbezogene Links zu den Städten und Gemeinden
Stadt Bergneustadt
Gemeinde Engelskirchen
Stadt Gummersbach
Stadt Hückeswagen
Gemeinde Lindlar
Gemeinde Marienheide
Gemeinde Morsbach
Gemeinde Nümbrecht
Stadt Radevormwald
Gemeinde Reichshof
Stadt Waldbröl
Stadt Wiehl
Stadt Wipperfürth
Letzte Änderung: 15.. September 2017