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Führerschein Wiederaushändigung
Die Fahrerlaubnisbehörde, auf deren Gebiet der Betroffene seinen Hauptwohnsitz begründet hat, erhält durch das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft eine Kopie des Urteils bzw. Strafbefehls über die Fahrerlaubnisentziehung.
Aufgrund dessen übersendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen ein Informationsschreiben bezüglich einer eventuellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die nach Einzelfall notwendigen Unterlagen werden dem Betroffenen nach Antragstellung in einem gesonderten Schreiben genau benannt.
Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3615
02261 88-3641
02261 88-3652.
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweiligen Gebührenordnung zu berechnen sind.