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Straßenbau
Kreisstraßenbau
Das Aufgabengebiet umfasst die Planung, Vorbereitung und Abwicklung der eigenen Baumaßnahmen auf Kreisstraßen, die entweder auf die Instandsetzung mangelhafter Fahrbahnen oder auf Verbesserungen durch Um- und Ausbau gerichtet sind.
Die Planung befasst sich dabei neben der Entwurfsaufstellung für die Um- und Ausbauten auch mit der Bearbeitung vorgeschriebener Planfeststellungsverfahren bei größeren Bauvorhaben und mit Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Planungen Dritter, von denen Kreisstraßen berührt sind.
Die wesentlichste Aufgabe bei den Instandsetzungen ist es, fortschreitendem Verschleiß und Schäden der Asphaltbeläge durch Erneuerung entgegen zu wirken. Auch die übrigen Straßenbestandteile werden bei Bedarf wieder in Ordnung gebracht. Allerdings sind durch die dafür verfügbaren Haushaltsmittel Grenzen gesetzt, durch die ein durchweg mangelfreier Zustand im Gesamtnetz kaum erreichbar ist.
Der Neu-, Um- und Ausbau zielt darauf ab, ein zunehmend sicheres und bedarfsgerechtes Kreisstraßennetz vorzuhalten, das dem Miteinander von KFZ, Radfahrern und Fußgängern gerecht wird. Betroffene Anlieger werden bereits im Zuge der Planung durch Informationsveranstaltungen, beim Grunderwerb oder durch Presseinformationen eingebunden.
Bei der Baudurchführung entstehende Fragen können persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich an die Bauleitung gerichtet werden
Ähnliche Anliegen: Siehe auch Kreisstraßenunterhaltung und Kreisstraßenverwaltung und -betrieb.